Mitglied werden


Arten der Mitgliedschaft

  • Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentlich, fördernde, korrespondierende und Ehrenmitglieder:
  • Ordentlich Mitglieder sind jene, die sich voll und ganz an der Vereinsarbeit beteiligen.
  • Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
    Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein durch das aktive Mitwirken an der Weiterentwicklung der Selbstregulierung nach ethischen und moralischen Kriterien sowie an der Förderung des Selbstwerts der Werbung in Österreich. Fördernde Mitglieder sind physische und juristische Personen (insbesondere Werbetreibende, Institutionen, Medien und Agenturen) sowie Personengesellschaften, die sich zur Bezahlung des von der Generalversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages für fördernde Mitglieder verpflichten und die sich anlässlich ihres Aufnahmeersuchens bereit erklären, die Bestrebungen des Vereins in geeigneter Weise zu fördern. 
  • Als korrespondierende Mitglieder gelten Kliniken, Vereine und andere Gesellschaften. 
  • Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein benannt werden.

 

Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die DGKS/DKGP oder Dr. med. mit langjähriger praktischer Erfahrung sind, die ein Fallbeispiel präsentieren und/oder die Ausbildung zum Wundmanager (WM) zertifizierten Wundmanager (ZWM) Wunddiagnostiker und Wundmanagement (WDM) Wunddiplomarzt (WDA) abgeschlossen haben, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne spezielle Angabe von Gründen verweigert werden. 
  • Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.

 

Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft verfallt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personalgesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.

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